Der Sachverständige ist eine unabhängige Person, die auf einem oder mehreren Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt.
Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrags allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt die Fähigkeit, die Beurteilung eines Sachverhaltes in Wort und Schrift darzustellen.